Einlagengrenze und -sicherung

, von Ekkehart Schmidt

Bankeinlagen sind innerhalb der Europäischen Union bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Bank gesetzlich geschützt. Dieses Sicherungssystem für den Fall einer Bankenpleite gilt für Tagesgeld-, Festgeld- und Girokonten sowie für Sparguthaben und Sparbriefe. Auch Ihre Einlage bei Spuerkeess wird von einem vertraglichen Einlagensicherungssystem gedeckt, das amtlich anerkannt ist. Im Falle einer Insolvenz des Kreditinstituts werden Ihre Einlagen bis zu 100.000 Euro erstattet. Diese seit 2015 geltende Einlagensicherung gilt auch für Inhaber*innen eines alternativen Sparkontos.

Bei der Ermittlung dieser Summe werden alle bei demselben Kreditinstitut gehaltenen Einlagen addiert. Halten Sie beispielsweise 90.000 Euro auf dem alternativen Sparkonto und 20.000 Euro auf Ihrem Spuerkeess-Girokonto, so werden Ihnen lediglich 100.000 Euro erstattet.

Mehr dazu bei Spuerkeess und dem luxemburgischen Einlagensicherungsfonds FGDL

Unabhängig von der Frage der Einlagensicherung können auf dem Sparkonto generell seit 2018 nicht mehr als die Einlagen-Obergrenze von 100.000 Euro deponiert werden. Lag Ihre Einlage im Moment der Einrichtung des FGDL 2015 jedoch schon über dieser Summe, so muss diese nicht reduziert werden. Es ist aber auch keine neue Einlage über den Grenzwert hinweg erlaubt. Einlagen oberhalb dieser Summe sind zudem im Fall einer Bankenpleite nicht geschützt.

Mehr dazu hier. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an Ihre Spuerkeess-Zweigstelle.